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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines

Nachstehende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr der Firma EuropeanSpas Trading GmbH, 70435 Stuttgart mit dem Auftraggeber. Sie werden vom Besteller mit der Auftragserteilung spätestens aber mit der Annahme der ersten Lieferung/Leistung anerkannt. Der Inhalt der Auftragsbestätigung und der folgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ist allein maßgebend; Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden, insbesondere Angaben unserer Außendienst-Mitarbeiter für die bauseitigen Möglichkeiten und Voraussetzungen des Einbaus unserer Anlage sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden oder in der Auftragsbestätigung darauf Bezug genommen wurden. Unsere Verkaufsmitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Für den Lieferumfang gilt an erster Stelle die Beschreibung in der jeweils gültigen Preisliste. Mit Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle vorhergehenden Preislisten ihre Gültigkeit.

 

2. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend. Nach Bestätigung sind die in den Angeboten bzw. Auftragsbestätigungen beigefügten Abbildungen, Maße oder Zeichnungen nur insoweit verbindlich, als sich nachträglich keine bauseitigen Änderungen ergeben, behördliche Vorschriften geändert oder neu erlassen werden, oder Konstruktionsänderungen erfolgen. Sofern aus diesen Gründen für den Auftraggeber zumutbare Änderungen erforderlich werden, behalten wir uns vor, die Ausführung den geänderten Umständen anzupassen. Sollten dadurch Mehrkosten entstehen, wird der Käufer vorher unterrichtet.
 

3. Preise

Die Preise sind Festpreise für die Dauer von 6 Monaten ab Vertragsschluss. Soweit zwischen Vertragsschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 6 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise des Verkäufers; übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10 %, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten. Bei Anzahlung von mindestens 30 % des Auftragswertes können Festpreise im obigen Sinne auch für mehr als 6 Monate besonders vereinbart werden. Die Preise verstehen sich ab Stuttgart. Die Kosten für Nebenleistungen wie Verpackung, Versicherung, Anlieferung (Versand) und Montage sowie für den Anschluss erforderlichen zusätzlichen Materialien, werden gesondert berechnet. Bei Auslieferung der Ware mit Lkw und Montage durch European Spas Personal können die Kosten für Fracht und Montage in einem Pauschalbetrag abgerechnet werden. Bei diesem Pauschalbetrag wird vorausgesetzt, dass die Montage sofort nach Anlieferung ohne Unterbrechung erfolgen kann und dass für die Anlieferung und Montage nur eine Fahrt erforderlich ist. Sollten durch Gründe, die nicht durch uns zu vertreten sind, zusätzliche Fahrten notwendig werden, berechnen wir die uns dadurch entstehenden Mehrkosten gesondert. Die Kosten für bauseitig zu erbringende Leistungen sind in unseren Preisen nicht enthalten.
 

4. Bauseitige Voraussetzungen / Betrieb

a. Allgemein: Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle bauseitigen Arbeiten vor dem für die Anlieferung und Montage vereinbarten Termin fertig zustellen. Für das Einbringen von Whirlpools müssen ausreichend breite Türen, Treppen und Flure bis zum Aufstellplatz vorhanden sein. Der vorbereitete Untergrund muss Eben und Tragfähig sein, da ansonsten Spannungsrisse auftreten können und ein einwandfreier Betrieb nicht gewährleistet werden kann.

Für Wartungs- und Reparaturzwecke muss die Zugänglichkeit zu den technischen Anlagenteilen des Whirlpools bzw SwimSpa durch ausreichend Abstand zu unbeweglichen Hindernissen (z.B. Wände, Mauern, Zäune usw.), im Falle eines versenkten Einbaus durch einen ausreichend dimensionierten Wartungsschacht mit mind. 50 cm breite rings um das Gerät gewährleistet sein. Eventuelle Kran- und sonstige Mehrkosten, die durch falsches Aufstellen bzw. Nichteinhaltung des Mindestabstandes entstehen, ohne die Service - oder Garantiearbeiten nicht möglich wären, gehen zu Lasten des Kunden.


b. Whirlpool-Installation: Die erforderlichen Arbeiten für Anschluss oder die Verlegung von Zu- und Abwasser müssen zum Anlieferungszeitpunkt fertig sein. Die Elektroinstallation ist nach unseren Angaben von örtlich zugelassenen Elektrofachbetrieben durchzuführen. Das gilt auch für alle übrigen elektrischen Anschlüsse. Während der Installation ist darauf zu achten, dass der Whirlpool nicht betreten wird bevor er mit Wasser gefüllt ist.
c. Sanitäre Installation: Sämtliche Installationsleitungen sind bauseitig nach unseren Angaben zu verlegen, soweit nichts anderes angegeben oder vereinbart wird.
d. Der Whirlpool ist entsprechend der Anweisungen des Herstellers zu betreiben und zu warten. Bei missbräuchlicher und nicht bestimmungsgemäßer Nutzung des Whirlpools erlischt die Gewährleistung. Insbesondere das betreten des Whirlpools ohne Wasserfüllung bzw. mit Schuhwerk stellt einen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch dar und führt zum erlöschen der Garantie.
Die Wasserpflege ist entsprechend der mitgelieferten Pflegeanweisung durchzuführen. Insbesondere ist der Wasserfilter spätestens alle 3 Monate gegen einen neuen Originalfilter zu ersetzten. Wenn die Wasserfilter nicht gewechselt werden oder ein nicht Originaler Filter verwendet wird, kann dies die Pumpen schädigen und führt zum erlöschen jeglicher Gewährleistung und Garantie.
e. Kommt der Auftraggeber mit einer der unter Ziff. 4 beschriebenen Mitwirkungspflichten in Verzug bzw. missachtet diese, so ist er verpflichtet, den uns entstehenden Schaden zu ersetzen und hat kein Anrecht auf jedwede Garantieleistung. Darüber hinaus sind wir bei Vorliegen der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen in diesem Falle auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

5. Lieferzeit

Bei auf Abruf erteilten Aufträgen ist der gewünschte Liefertermin 30 Werktage vorher schriftlich anzugeben, sofern keine längeren Abruffristen vereinbart sind. Liefertermine werden von uns, wenn irgend möglich, eingehalten. Für den Fall eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs wird die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf 6 Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei uns beginnt. Haben wir die Verspätung der Lieferung nicht zu vertreten, beruht diese insbesondere auf höherer Gewalt, wie z. B. unverschuldeten Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe, auf Streik oder Aussperrung, dann verlängert sich die Lieferfrist oder schiebt sich der vereinbarte Liefertermin um den Zeitraum dieser nicht verschuldeten Belieferungsschwierigkeiten hinaus. Der Besteller ist aber in diesen Fällen berechtigt, nach Ablauf von 2 Monaten seit dem ursprünglichen Liefertermin vom Vertrage zurückzutreten.
 

6. Zahlungsbedingungen

Bei Bestellung ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Auftragswertes zu leisten, zahlbar spätestens innerhalb 10 Tagen ab Datum der Auftragsbestätigung. Der Restbetrag wird vor der Auslieferung fällig. Vereinbarte Fristen laufen erst ab Eingang der Anzahlung. Bei Abholung von Waren ist bar zu bezahlen. Ansonsten sind unsere Rechnungen zahlbar: Rechnungsdatum rein netto. Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur an uns direkt geleistet werden, unsere Außendienst-Mitarbeiter haben keine Inkassovollmacht.
 

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Beim sog. "Scheck-Wechsel-Verfahren" (Verschaffung der Zahlungsmittel im Wege des sog. Akzeptantenwechsels) erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor der endgültigen Einlösung der Wechselakzepte durch den Besteller. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht im Verzuge ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehende Forderung tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfange an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit frei zu geben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der frei zu gebenden Sicherheiten obliegt uns. Bei Zwangsvollstreckung in das betreffende Grundstück, in dem sich die Vorbehaltsware befindet, oder in die Ware selbst oder in die uns abgetretenen Forderungen, hat uns der Kunde sofort zu benachrichtigen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen. In diesem Falle kann der Verkäufer, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, die erteilte Einziehungsermächtigung widerrufen.
 

8. Schadensersatz

Bei ganzer oder teilweiser Erfüllungsverweigerung des Bestellers sind wir unbeschadet anderer gesetzlicher Maßnahmen berechtigt, eine Schadenspauschale in Höhe von 20 % des Auftragswertes zu verlangen, außer der Besteller würde nachweisen, dass uns kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist. Unsererseits wird die Geltendmachung eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens nicht ausgeschlossen.
 

9. Gewährleistung

12 Monate Gewährleistung auf alle Teile die einem Dauerverschleiß unterliegen, wie z.B. Heizung, Zirkulationspumpe, Ausbleichung von Kunststoffteilen, Kissen, Isolationsabdeckung etc.

2 Jahre EU Gewährleistung auf alle anderen Teile.

Eventuell abweichende oder erweiterte Garantien entnehmen Sie bitte den Herstellerangaben. Bei Inanspruchnahme sind diese vom Kunden direkt bei Hersteller anzumelden.

10. Haftung

Die Haftung für Schäden aufgrund der Verletzung von vertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten oder aufgrund Verzuges ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen nur grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch uns, unseren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. European Spas übernimmt keinerlei Gewähr für die Angaben der Webseiten, insbesondere hinsichtlich Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit. Die darin enthaltenen Produktbeschreibungen stellen lediglich Beschaffenheitsangaben dar und sind ausdrücklich keine Zusicherungen oder Garantien von Eigenschaften. Für Maße sowie Toleranzen beim Einbau eines Gerätes übernimmt EuropeanSpas Trading GmbH keine Haftung. Bedienungs- sowie Einbauanleitungen reichen wir ohne Gewähr wie vom Hersteller bereitgestellt weiter. Jederzeitige Produktänderungen - gegebenenfalls ohne Vorankündigung - in Farbe und Design sowie technische Änderungen behalten wir uns ausdrücklich vor. Haftungsansprüche gegen European Spas wegen fehlerhafter oder unvollständiger Angaben und Produktbeschreibungen sind ausgeschlossen, soweit seitens European Spas kein nachgewiesenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

11. Unterlagen

Die an den Besteller übergehenden Unterlagen, wie Zeichnungen, Modelle, Entwürfe und Berechnungen bleiben bis zur rechtswirksamen Erteilung des Auftrags unser Eigentum. Bei Nichterteilung eines Auftrags sind wir berechtigt, sämtliche Unterlagen zurückzufordern. Der Käufer ist nicht berechtigt, unsere Zeichnungen, Modelle, Entwurfe und Berechnungen ohne unsere ausdrückliche Genehmigung zu veröffentlichen, zu vervielfältigen oder für einen anderen als den vereinbarten Zweck zu benutzen.
 

12. Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

a. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist 70435 Stuttgart ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
b. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

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